Nützliches

Termine

STEUER-/ABGABERECHT FRIST ABGABESTELLE
EINKOMMENSTEUER In Papierform bis Ende April des Folgejahres, ODER elektronisch - bis Ende Juni des Folgejahres. Finanzamt
KÖRPERSCHAFTSTEUER In Papierform bis Ende April des Folgejahres, ODER elektronisch - bis Ende Juni des Folgejahres. Finanzamt
ENERGIEABGABEN Bis Ende März des Folgejahres Finanzamt
NORMVERBRAUCHSABGABE Der 15. des Zweitfolgemonats Finanzamt
WERBEABGABE Bis Ende März des Folgejahres Finanzamt
KFZ-STEUER Bis Ende März des Folgejahres Finanzamt
UMSATZSTEUER (unterjährige Erklärungen) Der 15. des Zweitfolgemonats bei monatlicher Abgabe. Bei vierteljährlicher Meldung: 1. Quartal am 15.5. des lfd. Jahres, 2. Quartal 15.8.des lfd. Jahres, 3. Quartal 15.11.des lfd. Jahres und 4. Quartal 15.2.des Folgejahres Finanzamt
SCHENKUNGEN Spätestens 3 Monate nach Erwerb Finanzamt
OFFENLEGUNG DES JAHRESABSCHLUSSES AB 2010

Achtung: Schärfere Zwangsstrafen nach dieser Frist!

"Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), bestimmte Genossenschaften und Personengesellschaften bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet (zB GmbH&Co KG) mussten schon bisher den Jahresabschluss und den Lagebericht beim Firmenbuchgericht offenlegen. Dies muss spätestens 9 Monate nach dem Bilanzstichtag erfolgen. Die Einreichung muss elektronisch über Finanz-Online erfolgen; nur bei einem Jahresumsatz bis EUR 70 000 ist eine Einreichung in Papierform möglich". (© 2011 WKO.at / Offenlegung)